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BVerwG, 16.10.1972 - VI B 46.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen und Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Gleiche Bedeutung der unterbliebenen Höhergruppierung eines Angestellten und der unterbliebenen Beförderung eines Beamten - Wiedergutmachung bei unterbliebener Beförderung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.07.1971 - 130 III 70
- BVerwG, 16.10.1972 - VI B 46.72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.05.1965 - VIII C 64.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1972 - VI B 46.72
Abgesehen davon ist weder ersichtlich noch dargetan, weshalb im vorliegenden Fall die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 21, 81 - auf das sich das Berufungsurteil stützt - dargelegten Rechtsgrundsätze nicht gelten sollten.Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 21, 81 unter Bestätigung seiner ständigen Rechtsprechung entschieden, daß bei unterbliebener Beförderung Wiedergutmachung durch Nachholung der Beförderung, nicht aber auch durch Nachzahlung von Dienstbezügen gewährt wird.
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1972 - VI B 46.72
Dazu bedarf es der Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird, und eines Hinweises auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90; ständige Rechtsprechung).